In der Regel bezuschussen die gesetzlichen Krankenkassen fünf
Beratungsgespräche. Dabei hat das erste Beratungsgespräch einen zeitlichen
Umfang von sechzig Minuten, die vier Folgegespräche haben einen zeitlichen
Umfang von jeweils dreißig Minuten. In Abhängigkeit von Ihrem persönlichen
Anliegen können die Gesamtkosten variieren.
Die gesetzlichen Krankenkassen erstatten ungefähr 85 % der
Beratungskosten. Die genaue Erstattung unterscheidet sich von Krankenkasse zu
Krankenkasse. Deshalb empfehle ich, sich vor Beratungsbeginn mit der Krankenkasse
in Verbindung zu setzen und die Höhe der möglichen Kostenerstattung abzuklären.
Sollten Sie einen Kostenvoranschlag für die Krankenkasse benötigen, finden Sie diesen
unter
Formularen.
Mein Honorar für die
ernährungstherapeutische Beratung orientiert sich an den Honorarempfehlungen für selbständig arbeitende Oecotrophologen.
Beispiel:
In unserem kostenlosen Informationsgespräch stellen wir fest,
dass aufgrund Ihres Anliegens der Beratungsumfang aus drei Gesprächen (1x60min;
2x30min) besteht. Die entstehenden Kosten betragen 200 Euro. Sie drucken sich,
wenn benötigt, den Kostenvoranschlag für zwei Stunden aus. Die Erstattung durch
die Krankenkasse kann zwischen 100 bis 150 Euro betragen.
Beratungsdauer | Honorar |
60 min | 100 Euro |
30 min | 50 Euro |